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Was Kampfrichter machen und warum wir DICH brauchen!

Unsere Wettkampfschwimmer repräsentieren vornehmlich den Verein für den sie starten. Voraussetzung für einen Start an einem Wettkampf sind nicht immer nur Pflichtzeiten. Über die Jahre ist die, mit Abgabe der Wettkampfmeldung anzugebende Anzahl an Kampfrichtern immer mehr in den Focus der Veranstalter gerückt.

Sehr oft werden für eine verzögerungsfreie Durchführung eines Wettkampfes zwei Kampfgerichte benötigt.

Aus diesem Grund sind wir bemüht, eine möglichst große Zahl an ausgebildeten Kampf-richtern in unseren Reihen zu wissen.

Gerade für Eltern, deren Kinder häufig an Wettkämpfen teilnehmen, ist die Ausübung eines Kampfrichteramtes eine schöne Möglichkeit hautnah beim Sport des eigenen Nachwuchses dabei zu sein.

Regelwerkkenntnisse, sowie das erlangen von zusätzlichem fachspezifischem Wissen um den Schwimmsport runden das Bild ab.

Die Ausbildung an sich findet bisher an einem Sonntag statt und wird nach Ablauf von 3 Jahren mit einer Fortbildung aufgefrischt. Die Kosten für die Aus-/ Fortbildung übernimmt stets der Verein. Auch stellen wir die zur Ausübung benötigte Stoppuhr zur Verfügung.

Die Kampfrichtereinsätze werden im Vorfeld abgestimmt. Wir möchten damit erreichen, dass der Zeitaufwand für den Einzelnen so gering wie möglich ist.

Wir freuen uns über jede Anfrage und das damit verbundene Interesse am mitwirken in unserem Traditionsverein.

 

 

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